Überziehung der 10-jährigen Gastankprüfung

kein Kavaliersdelikt

In Internetforen speziell für den Campingbereich gibt es vermehrt den gesetzeswidrigen Hinweis unter Usern, um sich die 10-jährige Gastankprüfung aus Kostengründen zu sparen, vor der Hauptuntersuchung den Brenngastank vorübergehend auszubauen, sowie die Gasleitung mit einer Blindverschraubung zu versehen.


Hierbei erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Wohnmobiles!

Amtsblatt der Europäischen Union EG 2007/46 Anhang II


Begriffsbestimmungen für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen


5.1     

"Wohnmobil": ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

- Tisch und Sitzgelegenheiten,
- Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
- Kochgelegenheit und
- Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen. Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.

Erklärung:
Mit der Demontage Ihres Gastank ist nach Amtsblatt der Europäischen Union EG 2007 / 46 Anhang II Abs. 5.1 die Fahrzeugart "Wohnmobil" durch die nicht mehr gegebene Kochgelegenheit nicht mehr zutreffend.




Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis Abs. 2 Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Erklärung:
Mit der Änderung der Fahrzeugart erlischt nach §19 Abs. 2 StVZO die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wodurch ein Führen im öffentlichen Straßennetz nicht mehr zulässig ist.




G 607

7. Prüfung von Flüssiggasanlagen

7.3 Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren und nach Durchführung von Änderungen ist die Gesamtanlage erneut zu prüfen. Der Zustand der Anlage ist einer Sichtprüfung zu unterziehen, wobei auch Verbrennungsluftzuführungen und Abgasabführungen auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen sind.

Zusammenfassung:

Ausbau des Gastank am Wohnmobil vor der Hauptuntersuchung

· Verlust der Kochmöglichkeit nach Arbeitsblatt der Europäischen Union EG 2007 / 46
· Änderung der Fahrzeugart, da kein Wohnmobil mehr
· Erlöschung der Betriebserlaubnis
· neue G607 Prüfung nach erneuter Montage des Gastank

 


 

Rechtslage PDF

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Quellen:
Auszug aus dem Amtsblatt der Europäischen Union EG 2007 / 46
Auszug aus der Straßenverkehrszulassungsordnung

Copyright:
Firma Gerhard Kraus Gastankprüfung - Altötting 2012